Herzlich willkommen!


Die psychotherapeutische Privatpraxis Ingelheim befaßt sich schwerpunktmäßig mit
A) Angsterkrankungen, Burnout und Depression.
B) Patienten aus dem neurodiversen Spektrum (ADHS, Autismus, Hochsensibilität) sowie Introvertierte: Diagnostik und therapeutische Unterstützung bei der Aufgabe, Ihre Besonderheiten anzunehmen und die dadurch bedingten Lebensschwierigkeiten besser zu bewältigen: Stärken erkennen und ausbauen!


Als reine ärztliche Privatpraxis werden Termine nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 


Sie erhalten von mir eine Honorarrechnung nach der gesetzlich festgeschriebenen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Diese können Sie dann bei Ihrer Privaten Krankenkasse je nach Ihrem dortigen Vertrag einreichen. Natürlich können Sie die Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Freie Termine:


1. Erstgespräch und Folgesitzung (Stand 29.3.)


Im 30 Minuten dauernden Erstgespräch, das per Videositzung stattfindet, erzählen Sie worum es geht, und ich berate Sie ausführlich, ob und wie eine Psychotherapie in Ihrem Fall überhaupt weiterhelfen könnte. Manchmal erübrigen sich weitere Sitzungen bereits, da die Indikation für eine Psychotherapie gar nicht gegeben ist - dann haben Sie durch das vorgeschaltete Erstgespräch nur wenig Zeit und Kosten aufgewendet und erhalten eine Beratung über mögliche weitere Anlaufstellen.

Ist eine Indikation gegeben, machen wir den Termin für eine Folgesitzung aus, die dann eine körperliche Untersuchung mit einschließt und in der Praxis stattfindet.

(Ausnahme: bei ADHS-Diagnostik vereinbaren wir nach dem Erstgespräch direkt die erste Diagnosesitzung).


Kurzfristig sind für Erstgespräche noch folgende Termine frei:

3.4. um 15:00 Uhr

6.4. um 18:00 Uhr

11.3. um 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: auch das ausführliche Erstgespräch per Videosprechstunde wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit den Gebührenziffern 3 und 801 (siehe unten) berechnet. Auch dies können Sie nur bei privaten Krankenkassen einreichen, oder eben als Selbstzahler überweisen. Das Folgegespräch in Präsenz dient der gründlichen Diagnosestellung und Aufklärung und findet persönlich in der Praxis statt.



2. Diagnosesitzungen ADHS: derzeit noch freie Kapazität (Stand 12.3.)


Als auf Neurodiversität spezialisierte Privatpraxis halte ich immer ein Kontingent für diagnostische Sitzungen frei; im Erstgespräch (siehe oben) prüfe ich mit Ihnen, ob eindeutige Ausschlusskriterien vorliegen, die eine Diagnose gemäß Leitlinien bereits ausschließen würden, was Ihnen dann natürlich eine längere und aufwendigere Abklärung ersparen könnte. Ansonsten vereinbaren wir nach dem Erstgespräch einen Termin für die erste Diagnosesitzung, der zeitnah realisierbar ist. Wenn Sie nach unten scrollen, finden Sie weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den Gebühren für Selbstzahler. 



3. Kurzzeittherapie oder Einzelsitzungen: derzeit überwiegend nur Videotermine frei (Stand 29.3.)


In weniger gravierenden Fällen können Einzelsitzungen auch in größeren Zeiträumen von zwei oder drei Wochen sinnvoll sein, oder aber es genügt eine Kurzzeittherapie. Auch um herauszufinden, ob womöglich dies in Ihrem Fall eine Option sein könnte, ist das Erstgespräch notwendig (siehe Punkt 1). Bis ca. Oktober 2023 kann ich allerdings vor allem nur zusätzlich eingeschobene Videotermine anbieten, weil meine Präsenztermine derzeit alle mit Langzeit-Psychotherapien besetzt sind.

Ich biete Ihnen für Videositzungen einen zertifizierten, DSGVO-konformen und somit Datenschutzrechtlich sicheren Videodienst an. 

Bitte beachten Sie, dass ich eine reine ärztliche Privatpraxis führe und alle Leistungen somit nur von Privatkrankenkassen erstattet werden können.



4. Langzeittherapie für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: derzeit nur noch überwiegend Videotermine frei (Stand 29.3.)


Es gibt derzeit noch begrenzte Therapiemöglichkeiten für eine reguläre Langzeit-Psychotherapie über 50 Sitzungen einmal wöchentlich - bis ca. Oktober 2023 werden in der Einzeltherpie aber vor allem Videotermine frei sein, weil die Präsenz-Psychotherapieplätze derzeit alle besetzt sind. Ich biete ich Ihnen hierfür einen zertifizierten, DSGVO-konformen und somit Datenschutzrechtlich sicheren Videodienst an. 

Bitte beachten Sie, dass ich eine reine ärztliche Privatpraxis führe und alle Leistungen somit nur von Privatkrankenkassen erstattet werden können.



5. Derzeit findet eine Gruppe in Präsenz statt (Stand 29.3.): 

A) Supervidierte Psychotherapiegruppe für Patienten mit Depression oder Ängsten: derzeit Warteliste, zweite Gruppe in Vorbereitung


Gruppe A) ist eine supervidierte halboffene Gruppenpsychotherapie (5-8 Personen, Schwerpunkt Depression, Burnout, Ängste), für die es derzeit aber keine freie Plätze mehr gibt. Sie können sich für die Warteliste anmelden und nachrücken, sobald wieder ein Platz frei wird. Die Gruppe findet wöchentlich Mittwochs, 18:00-19:45 statt (Anmeldung und Erstgespräch erforderlich!). Eine regelmäßige, also wöchentliche (!) Teilnahme über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ist bei dieser Gruppenpsychotherapie unbedingt erforderlich, damit ungesunde Interaktionsmuster durch die gruppendynamischen Prozesse dauerhaft verändert verändert werden können. Für eine Gruppenpsychotherapie fallen nach Gebührenordnung für Ärzte pro Sitzung 46,25 Euro an, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden, da ich keine Kassenzulassung beantragt habe. Übrigens: Eine Gruppenpsychotherapie ist keinesfalls „zweite Wahl“, sondern ein eigenständiges, der Einzeltherapie gleichwertiges Setting, in dem man sich die potenzierenden Mechanismen der Gruppendynamik zunutze macht, um nachhaltige Veränderungen zu erreichen.


Kostentransparenz


Als reine Privatpraxis bin ich an die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) gebunden. Bitte beachten Sie: diese Kosten können Sie nur von Privatkrankenkassen erstattet bekommen! Für Beamte: Therapien bei mir sind Beihilfefähig.
Folgende Gebührenziffern fallen nach GoÄ bei der aufgeführten Dauer für Selbstzahler in der Regel an:

Erstgespräch und Folgegespräch

Ausführliches videobasiertes Erstgespräch (30 Minuten) zur Anamneseerhebung, ärztlicher Aufklärung, Diagnose- und Indikationsstellung:
* Ziffer 801a, eingehende psychiatrische Untersuchung zur Indikationsstellung, videobasiert, Regelsatz, 33,52
* Ziffer 3: eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, Höchstsatz wegen Dauer von mehr als 23 Minuten, 30,60€

Folgegespräch in Präsenz, in der Praxis (50 Minuten):
* Ziffer 801, komplette psychiatrische Untersuchung zur Diagnosestellung, Höchstsatz wegen Kompletterhebung, 51€
* Ziffer 800, eingehende neurologische Untersuchung, 26,14€
* Ziffer 857: psychometrische Testverfahren, Regelsatz 12,17€ 
* Ziffer 34: Erörterung der Auswirkungen der festgestellten Befunde und ausführliche ärztliche Aufklärung, Regelsatz, 40,22€


Psychotherapie

Erste bis fünfte probatorische Sitzung: 
* Ziffer 861, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, 50 Minuten, 120,66€. Dies entspricht dem dreifachen Satz und somit einem Fall von überdurchschnittlichem Aufwand, wie es für die Akutphase einer Psychotherapie in den ersten 3 Monaten häufig ist, weil da die Therapiegespräche symptombedingt meist deutlich schwieriger und anspruchsvoller sind als in späteren Phasen. Für noch komplexere oder besonders schwere Fälle ist in der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sogar der 3,5fache Satz vorgesehen, dies entspricht dann 140,76€; bei Selbstzahlern vermeide ich dies aus Kulanz, und generell bleibt es für die meisten meiner Fälle in der frühen Akutphase beim 3fachen Satz.
* Ziffer 857: psychometrisches Testverfahren, Regelsatz 12,17€ (es wird in jeder Sitzung ein anderer Bereich getestet, zur Qualitätssicherung und um die Diagnostik zu vervollständigen - auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin können wir hierauf auch verzichten).

Einmalig und zusätzlich zum Abschluß der probatorischen Sitzungen (aus Kulanz rechne ich diesen Posten nur bei Gutachterverfahren privater Kassen oder der Beihilfe ab):
* Ziffer 860, Biografische Anamnese über mehrere Sitzungen, analog, Regelsatz 123,34€
* Ziffer 808, Einleitung Psychotherapie Regelsatz 53,64€

Genehmigte Therapiesitzungen: 
* Ziffer 861, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, 50 Minuten, 120,66€. Dies entspricht dem dreifachen Satz und somit einem Fall von überdurchschnittlichem Aufwand, wie es für die Akutphase einer Psychotherapie in den ersten 3 Monaten häufig ist, weil da die Therapiegespräche symptombedingt meist deutlich schwieriger und anspruchsvoller sind als in späteren Phasen. Für noch komplexere oder besonders schwere Fälle ist in der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sogar der 3,5fache Satz vorgesehen, dies entspricht dann 140,76€; bei Selbstzahlern vermeide ich dies aus Kulanz, und generell bleibt es für die meisten meiner Fälle in der frühen Akutphase beim 3fachen Satz.
In späteren Therapiephasen, wenn es Ihnen wieder deutlich besser geht und ein Therapiegespräch dann tatsächlich einem durchschnittlichen Aufwand entspricht, würde der Satz gemäß Gebührenordnung für Ärzte auf den Regelsatz von 92,51€ sinken; allerdings werden Sie kaum noch Therapeuten finden, die eine Therapie zu diesem Preis anbieten können (die Gebührenordnung für Ärzte ist seit 20 Jahren praktisch nicht angepaßt worden!). In den meisten Praxen wird das deshalb so gehandhabt, dass Sie als Individualvereinbarung generell einem höheren Satz zustimmen und als Privatpatient den Differenzbetrag in späteren Phasen dann eben selbst zuzahlen - oder die Therapie dann natürlich auch jederzeit beenden können.
* Ziffer 801a: eingehende psychiatrische Untersuchung, videobasiert, Regelsatz 33,52€ oder bei Kompletterhebung Höchstsatz (51,00€) (dies nur sporadisch und wenn medizinisch erforderlich, z.B.beiBefundverschlechterung)
* Ziffer 857: psychometrisches Testverfahren, Regelsatz 12,17€  (gelegentliche Verlaufskontrolle zur Qualitätssicherung)


Diagnostik ADHS (mit oder ohne ausführliches schriftliches Gutachten)

Zu einer endgültigen und offiziellen ADHS Diagnosenstellung bin ich gemäß Leitlinie als ärztliche Psychotherapeutin berechtigt. Um die Kosten möglichst gering zu halten, da fast alle Diagnostiksuchende als Selbstzahler zu mir kommen, biete ich Ihnen ein mehrstufiges Diagnosemodell an. Bitte beachten Sie: ich biete keine medikamentöse Behandlung an, bitte klären Sie also vorher,wer Ihnen diese gegebenenfalls bei erfolgter Diagnose und vorhandener Indikation verschreiben kann!

1. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen erst einmal grundsätzlich ab, ob ich die Verdachtsdiagnose ADHS stellen kann. Falls nein, hätten Sie für rund 60€ bereits Gewißheit, denn es würden dann keineweiteren Kosten mehr anfallen. Erfahrungsgemäß kann ich die Verdachtsdiagnose ADHS aber in den meisten Fällen tatsächlich bestätigen (denn natürlich haben Sie gute Gründe, warum Sie denken, Siekönnten ADHS haben!), und somit startet die zweite Stufe.

2. Bei im Erstgespräch bestätigter Verdachtsdiagnose sende ich Ihnen umfangreiche Fragebögen zu, die Sie bitte ausführlichst beantworten und hierbei bitte auch (wenn möglich) Ihre Eltern befragen.Wenn vorhanden, schicken Sie mir bitte Kopien alter Grundschulzeugnisse zu. Rechnen Sie für die Fragen und für Ihre Vorarbeit durchaus mit mehreren Stunden Bearbeitungszeit!

3. Danach machen wir zeitnah einen Termin für eine umfangreiche diagnostische Sitzung aus, in der wir anhand Ihrer Vorarbeit nun die ADHS-Diagnose überprüfen und möglicheDifferenzialdiagnosenund/oder Begleiterkrankungen (oft ist z.B. zusätzlich eine Depression oder eine Angsterkrankung vorhanden) abklären. Diese Diagnosesitzung wird Sie noch einmal 140€ kosten. AmEnde erfolgt die Diagnosestellungund Sie haben Gewißheit. Die Diagnostik selbst kostet Sie also insgesamt 200€

4. Auf ein ausführliches Gutachten und somit weitere Kosten können Sie dann verzichten, es sei denn, Sie wünschen medikamentöse Behandlung (was die S3-Leitlinie v.a. Bei mittlerer oder schwererAusprägung von ADHS empfiehlt) und der entsprechende Arzt wünscht hierfür eben ein Diagnosegutachten - fragen Sie am besten zeitnah beim entsprechenden weiterbehandelnden Arzt nach seinenVoraussetzungen. Ich erstelle dann anhand der bis dahin dann ja reichhaltig vorliegenden Unterlagen Ihrer Diagnostik ein ca. 25 Seiten umfassendes diagnostisches Gutachten, das die gründliche undsorgfältige Diagnostikdokumentiert und als Grundlage verwendet werden kann, um weitere Therapiemaßnahmen einzuleiten. Hierfür würden dann noch einmal 200€ anfallen. Genügt dem weiterbehandelnden Arztein kurzer schriftlicher Befundbericht, sind es nur noch einmal knapp 20€.


Teilnahme an Gruppen

Tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie (4-8 Teilnehmer):
* Ziffer 862, 100 Minuten (also doppelte Dauer einer Einzelsitzung), einmal wöchentlich, regelmäßige Teilnahme erforderlich, Regelsatz 46,25€ pro Person und Sitzung 

Gruppenbehandlung (3-8 Teilnehmer):
* Ziffer A888, 60 Minuten, einmal wöchentlich, regelmäßige Teilnahme nicht erforderlich, jedoch Anmeldung, Regelsatz 20,81€ pro Person und Sitzung 


Sonstiges

Eventuell notwendige zusätzliche Kriseninterventionen/Notfallbehandlung:
* Ziffer 812: Psychiatrische Notfallbehandlung bei akuter psychischer Dekompenstion, je nach erforderlicher Dauer und Schwierigkeit Regelsatz (67,03€) oder Höchstsatz (102,00€)
* Ziffer 801: Vollständiger Psychiatrischer Befund, Höchstsatz wegen Kompletterhebung, 51,00 €

Längerfristige regelmäßige Begleitung zur psychischen Befundkontrolle:
* Ziffer 806: Psychiatrische Behandlung, 20 Minuten, je nach Schwierigkeitsgrad Regelsatz 33,52 bis Höchstsatz 51,00 €

Weiterhin von mir verwendete Ziffern der Gebührenordnung:
* Ziffer 3, je nach Dauer zwischen 3fachem Satz (nach GoÄ 15-22 Minuten) 26,22€ und Höchstsatz (nach GoÄ ab 23 Minuten) 30,60€



Dr. med. Barbara Gorißen
Fachärztin für Innere Medizin (Qualifikation durch Ärztekammer)
Psychotherapeutin (fachgebunden, tiefenpsychologisch fundiert) (Qualifikation durch Ärztekammer)
Ärztliche Hypnosetherapie (Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Hypnose)
NLP Practitioner (Zertifiziert von NLP Life Training, London)

Hier finden Sie ein kurzes Video von mir (Sie werden auf YouTube weitergeleitet)
 
Mitgliedschaften:
Ärztekammer Rheinhessen

Deutsche Gesellschaft für Hypnose (DGH)

Weitere Informationen finden Sie im Impressum