Herzlich willkommen!


Die psychotherapeutische Privatpraxis Ingelheim befaßt sich schwerpunktmäßig mit Depression, Burnout und Angsterkrankungen. Als kleine Privatpraxis ist als besonderer Service auf Wunsch auch eine über die normale ärztliche Schweigepflicht hinausgehende Diskretion möglich, z.B. kein Kontakt mit anderen Patienten oder Sprechstundenhilfen, Termine auch abends oder am Wochenende, nur handschriftliche Aufzeichnungen der Therapiesitzungen, chiffrierte Unterlagen, chiffrierte Rechnung und verschlüsselterMailkontakt.
Als weiterer Schwerpunkt besteht auch eine Spezialisierung auf Patienten aus dem neurodiversen Spektrum (ADHS, Autismus, Hochsensibilität) sowie Introvertierte.


Als reine ärztliche Privatpraxis werden Termine nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 


Sie erhalten von mir eine Honorarrechnung nach der gesetzlich festgeschriebenen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Diese können Sie dann bei Ihrer Privaten Krankenkasse je nach Ihrem dortigen Vertrag einreichen. Natürlich können Sie die Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Freie Termine:


Kurzübersicht Wartelisten Stand 25.9.23:


* Gruppenpsychotherapie (Schwerpunkt Depression und Ängste) in Kleingruppe: 2 freie Plätze sofort!

* Diagnostik ADHS: Freie Plätze

* Kurzzeittherapie (etwa 10 Sitzungen) mit überwiegend Videositzungen: Warteliste bis ca. Anfang November

* Reguläre Psychotherapie bei flexiblem Setting (mit überwiegend Videositzungen): Warteliste bis ca. Ende November

* Reguläre Psychotherapie mit ausschließlich Präsenz: alle Plätze besetzt bis voraussichtlich Herbst 2024

* Hypnosesitzungen: Bis auf weiteres keine Kapazität


Kurzfristig sind für ein Erstgespräch (das immer benötigt wird!) folgende Termine frei:

9.10. um 13:00 Uhr (nur für ADHS-Diagnostik oder Gruppentherapie)

9.10. um 15:30 Uhr (nur für ADHS-Diagnostik oder Gruppentherapie)

10.10. um 12:30 Uhr (nur für ADHS-Diagnostik oder Gruppentherapie)

Bitte beachten Sie: auch das ausführliche Erstgespräch per Videosprechstunde wird nach der Gebührenordnung für Ärzte mit den Gebührenziffern 3 und 801 (siehe Gebührenliste unten) berechnet. Auch dies können Sie nur bei privaten Krankenkassen einreichen, oder eben als Selbstzahler überweisen. Das Folgegespräch in Präsenz dient der gründlichen Diagnosestellung und Aufklärung und findet persönlich in der Praxis statt. 



1. Erstgespräch und Folgesitzung

Im 30 Minuten dauernden Erstgespräch, das per Videositzung stattfindet, erzählen Sie worum es geht, und ich berate Sie ausführlich, ob und wie eine Psychotherapie in Ihrem Fall überhaupt weiterhelfen könnte. Manchmal erübrigen sich weitere Sitzungen bereits, da die Indikation für eine Psychotherapie gar nicht gegeben ist - dann haben Sie durch das vorgeschaltete Erstgespräch nur wenig Zeit und Kosten aufgewendet und erhalten eine Beratung über mögliche weitere Anlaufstellen.

Ist eine Indikation gegeben, machen wir den Termin für eine Folgesitzung aus, die dann die ärztliche Aufklärung mit einschließt und in der Praxis stattfindet. Wie es dann weitergeht? Das lesen Sie bitte weiter unten bei den entsprechenden Punkten nach, je nachdem was Sie wünschen und suchen.



2. Psychotherapie, als Kurz- oder Langzeittherapie: bei flexiblem Setting (überwiegend Video plus gelegentlich Präsenz)

Eine reguläre Langzeit-Psychotherapie geht über 50 Sitzungen einmal wöchentlich (durch Urlaub und Feiertage und später längere Intervalle der Sitzungen somit etwa zwei Jahre Dauer!), eine Kurzzeittherapie oder Einzelsitzungen findenauch in größeren Zeiträumen von zwei oder drei Wochen statt. Auch um herauszufinden, welches in Ihrem Fall die beste Möglichkeit wäre ist das Erstgespräch notwendig (siehe Punkt 1). Es sind überwiegend Videotermine möglich, weil ich zwischen zwei Präsenz-Psychotherapieplätze immer eine Videositzung einschiebe, um absolute Diskretion zu gewährleisten. Ich biete ich Ihnen hierfür einen zertifizierten, DSGVO-konformen und somit Datenschutzrechtlich sicheren Videodienst an. Achtung, reine Präsenz-Psychotherapieplätze ohne Video sind für ca. ein Jahr komplett ausgebucht, außer für Gruppenpsychotherapie (Punkt 4).

Bitte beachten Sie, dass ich eine reine ärztliche Privatpraxis führe und alle Leistungen somit nur von Privatkrankenkassen erstattet werden können. Eine besonders kostengünstige Möglichkeit für eine Therapie wäre für Selbstzahler auch die Gruppentherapie, siehe Punkt 4.



3. Diagnosesitzungen ADHS: derzeit noch freie Kapazität

Als auch auf Neurodiversität spezialisierte Privatpraxis halte ich immer ein Kontingent für diagnostische Sitzungen frei; im Erstgespräch (siehe oben) prüfe ich mit Ihnen, ob eindeutige Ausschlusskriterien vorliegen, die eine Diagnose gemäß Leitlinien bereits ausschließen würden, was Ihnen dann natürlich eine längere und aufwendigere Abklärung ersparen könnte. Ansonsten vereinbaren wir nach dem Erstgespräch einen Termin für die erste Diagnosesitzung, der zeitnah realisierbar ist. Wenn Sie nach unten scrollen, finden Sie weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den Gebühren für Selbstzahler. 



4. Derzeit findet eine Gruppe in Präsenz statt: 

A) Supervidierte Psychotherapiegruppe für Patienten mit Depression oder Ängsten: derzeit noch ein Platz frei


Gruppe A) ist eine supervidierte halboffene Gruppenpsychotherapie (5-8 Personen, Schwerpunkt Depression, Burnout, Ängste). Sie findet wöchentlich Mittwochs, 18:00-19:45 statt (Anmeldung und Erstgespräch erforderlich!). Eine regelmäßige, wöchentliche (!) Teilnahme über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten ist bei dieser Gruppenpsychotherapie wichtig, damit ungesunde Interaktionsmuster durch die gruppendynamischen Prozesse dauerhaft verändert verändert werden können. Für eine Gruppenpsychotherapie fallen nach Gebührenordnung für Ärzte pro Sitzung 46,25 Euro an, die nicht von den gesetzlichen Versicherungen übernommen werden, da ich keine Kassenzulassung beantragt habe. Übrigens: Eine Gruppenpsychotherapie ist keinesfalls „zweite Wahl“, sondern ein eigenständiges, der Einzeltherapie gleichwertiges Setting, in dem man sich die potenzierenden Mechanismen der Gruppendynamik und ein sich rasch entwickelndes tiefes Zusammengehörigkeitsgefühl untereinander zunutze macht, um nachhaltige Veränderungen zu erreichen. 



5. Hypnosesitzungen: Derzeit keine freie Kapazität

Ich bin Mitglied der deutschen Gesellschaft für Hypnose, zertifizierte Hypnotherapeutin und reserviere auch immer ein kleines Kontingent an Hypnosesitzungen. Ein Erstgespräch (siehe Punkt 1) ist auch in diesem Fall erforderlich, damit wir an der Hypnosesitzung selbst genügend Zeit für die Hypnose haben, weil wir Indikation und Aufklärung bereits im Erstgespräch geklärt haben. Hypnosetherapie wird übrigens meist weder von den gesetzlichen noch von den privaten Versicherungen übernommen.




Kostentransparenz


Als reine Privatpraxis bin ich an die aktuelle Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) gebunden. Bitte beachten Sie: diese Kosten können Sie nur von Privatkrankenkassen erstattet bekommen! Für Beamte: Therapien bei mir sind Beihilfefähig.
Folgende Gebührenziffern fallen nach GoÄ bei der aufgeführten Dauer in der Regel an:

Erstgespräch und Folgegespräch

Ausführliches videobasiertes Erstgespräch (30 Minuten) zur Anamneseerhebung, ärztlicher Aufklärung, Diagnose- und Indikationsstellung:
* Ziffer 801a, eingehende psychiatrische Untersuchung zur Indikationsstellung, videobasiert, Regelsatz, 33,52
* Ziffer 3: eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung, Höchstsatz wegen Dauer von mehr als 23 Minuten, 30,60€

Folgegespräch in Präsenz, in der Praxis (50-60 Minuten):
* Ziffer 801, komplette psychiatrische Untersuchung zur Diagnosestellung, Höchstsatz wegen Kompletterhebung, 51€
* Ziffer 857: psychometrische Testverfahren, Regelsatz 12,17€ 
* Ziffer 34: Erörterung der Auswirkungen der festgestellten Befunde und ausführliche ärztliche Aufklärung, Höchstsatz wegen Dauer von 40 Minuten, 61,20€


Psychotherapie

Erste bis fünfte probatorische Sitzung und Selbstzahler: 
* Ziffer 861, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, 50 Minuten, je nach Schweregrad und Aufwand vom 2,9fachen Satz (116,60) bis zum 3,5fachen Satz (140,76€).
Der 2,3fache Regelsatz für einfache, unkomplizierte Fälle beträgt nach GoÄ seit 26 Jahren (!) unverändert 92,51€; allerdings finden sich kaum noch Therapeuten, die eine Therapie zu diesem Preis überhaupt noch anbieten können, so dass die Bundesärztekammer die Ärzteschaft ausdrücklich auf die rechtskonforme Möglichkeit einer Individualvereinbarung bei einfachen Fällen hingewiesen hat, denn selbst die gesetzlichen Versicherungen bezahlen Kassentherapeuten inzwischen 108€. Somit behandle ich einfache Fälle per Individualvereinbarung zum 2,9fachen Satz (116,60€ und somit nur wenig über dem, was inzwischen auch gesetzliche Krankenkassen für eine Sitzung bezahlen). Achtung: Für Privatversicherte bedeutet das unter Umständen, dass sie den Differenzbetrag zuzahlen müssen, wenn der Fall einem einfachen Durchschnittsfall entspricht und somit nur der 2,3fache Satz erstattet wird.
Bei Selbstzahlern belasse ich es üblicherweise bei den 116,60 des 2,9fachen Satzes, aus Kulanz und damit Sie Kostensicherheit haben - besonders schwierige, aufwändige Fälle nehme ich bei Selbstzahlern nur in Ausnahmefällen an (dann aber unter Umständen auch nur zu einem höheren Satz).
Auf der Homepage der Bundesärztekammer finden Sie mehr über die 26 (!) Jahre alte und somit längst nicht mehr zeitgemäße Gebührenordnung (hier). 

Einmalig und zusätzlich zum Abschluß der probatorischen Sitzungen (aus Kulanz rechne ich diesen Posten meist nur bei Gutachterverfahren privater Kassen oder der Beihilfe und nicht bei Selbstzahlern ab):
* Ziffer 860, Biografische Anamnese über mehrere Sitzungen, analog, Regelsatz 123,34€
* Ziffer 808, Einleitung Psychotherapie, Regelsatz 53,64€

Von privater Krankenkasse und Beihilfe genehmigte Therapiesitzungen: 
* Ziffer 861, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, 50 Minuten, je nach Schweregrad und Aufwand vom 2,9fachen Satz (116,60) bis zum 3,5fachen Satz (140,76€).
Der 2,3fache Regelsatz für einfache, unkomplizierte Fälle beträgt nach GoÄ seit 26 Jahren (!) unverändert 92,51€; allerdings finden sich kaum noch Therapeuten, die eine Therapie zu diesem Preisüberhaupt noch anbieten können, so dass die Bundesärztekammer die Ärzteschaft ausdrücklich auf die rechtskonforme Möglichkeit einer Individualvereinbarung bei einfachen Fällen hingewiesen hat, denn selbst die gesetzlichen Versicherungen bezahlen Kassenärzten inzwischen 108€. Somit behandle ich einfache Fälle per Individualvereinbarung zum 2,9fachen Satz (116,60€ und somit vergleichbar zu dem, was inzwischen auch gesetzliche Krankenkassen für eine Sitzung bezahlen). Achtung: Für Privatversicherte bedeutet das unter Umständen, dass sie den Differenzbetrag zuzahlen müssen, wenn der Fall einem einfachen Durchschnittsfall entspricht (oder im Laufe der Behandlung durch deutliche Besserung zum einfachen Durchschnittsfall wird) und somit nur der 2,3fache Satz erstattet wird.

* Ziffer 801a: eingehende psychiatrische Untersuchung, videobasiert, Regelsatz 33,52€ oder bei Kompletterhebung Höchstsatz (51,00€) (dies nur sporadisch und nur wenn medizinisch erforderlich, z.B.beiunerwarteter Befundverschlechterung, aus Kulanz nicht bei Selbstzahlern)
* Ziffer 857: psychometrisches Testverfahren, Regelsatz 12,17€  (nur gelegentliche Verlaufskontrolle)


Diagnostik ADHS (mit oder ohne ausführliches schriftliches Gutachten)

Zu einer endgültigen und offiziellen ADHS Diagnosenstellung bin ich gemäß Leitlinie als ärztliche Psychotherapeutin berechtigt. Um die Kosten möglichst gering zu halten, da fast alle Diagnostiksuchende als Selbstzahler zu mir kommen, biete ich Ihnen ein mehrstufiges Diagnosemodell an. Bitte beachten Sie: ich biete keine medikamentöse Behandlung an, bitte klären Sie also vorher, wer Ihnen diese gegebenenfalls bei erfolgter Diagnose und vorhandener Indikation verschreiben kann!

1. Im Erstgespräch kläre ich mit Ihnen erst einmal grundsätzlich ab, ob ich die Verdachtsdiagnose ADHS stellen kann. Falls nein, hätten Sie für rund 60€ bereits Gewißheit, denn es würden dann keine weiteren Kosten mehr anfallen. Erfahrungsgemäß kann ich die Verdachtsdiagnose ADHS aber in den meisten Fällen tatsächlich bestätigen (denn natürlich haben Sie gute Gründe, warum Sie denken, Sie könnten ADHS haben!), und somit startet die zweite Stufe.

2. Bei im Erstgespräch bestätigter Verdachtsdiagnose sende ich Ihnen umfangreiche Fragebögen zu, die Sie bitte ausführlichst beantworten und hierbei bitte auch (wenn möglich) Ihre Eltern befragen. Wenn vorhanden, schicken Sie mir bitte Kopien alter Grundschulzeugnisse zu. Rechnen Sie für die Fragen und für Ihre Vorarbeit durchaus mit mehreren Stunden Bearbeitungszeit!

3. Danach machen wir zeitnah einen Termin für eine umfangreiche diagnostische Sitzung aus, in der wir anhand Ihrer Vorarbeit nun die ADHS-Diagnose überprüfen und mögliche Differenzialdiagnosenund/oder Begleiterkrankungen (oft ist z.B. zusätzlich eine Depression oder eine Angsterkrankung vorhanden) abklären. Diese Diagnosesitzung wird Sie noch einmal 140€ kosten. Am Ende erfolgt die Diagnosestellung und Sie haben Gewißheit. Die Diagnostik selbst kostet Sie also insgesamt rund 200€

4. Auf ein ausführliches Gutachten und somit weitere Kosten können Sie dann verzichten, es sei denn, Sie wünschen medikamentöse Behandlung (was die S3-Leitlinie v.a. Bei mittlerer oder schwerer Ausprägung von ADHS empfiehlt) und der entsprechende Arzt wünscht hierfür eben ein Diagnosegutachten - fragen Sie am besten zeitnah beim entsprechenden weiterbehandelnden Arzt nach seinen Voraussetzungen. Genügt dem weiterbehandelnden Arzt statt einem ausführlichen Gutachten ein kurzer schriftlicher Befundbericht (was meistens der Fall ist), fallen nur noch einmal knapp 20€ an.


Teilnahme an Gruppen

Tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie (4-8 Teilnehmer):
* Ziffer 862, 100 Minuten (also doppelte Dauer einer Einzelsitzung), einmal wöchentlich, regelmäßige Teilnahme unbedingt erforderlich, Regelsatz 46,25€ pro Person und Sitzung 

Gruppenbehandlung (3-8 Teilnehmer):
* Ziffer A888, 90 Minuten, Anmeldung und Erstgespräch erforderlich, 3,5facher Satz wegen Dauer von 90 Minuten, 40,80€ pro Person und Sitzung. Hier handelt es sich nicht um eine Psychotherapiegruppe,sondern um einzelne Gruppenveranstaltungen zu besonderen Themen wie z.B. Selbstbehauptungstraining, ADHS-Strategien u.a. 


Hypnosesitzungen

* Ziffer 870: Verhaltenstherapie in Einzelbehandlung, analog, Dauer 60 Minuten, 3facher Satz, da ich nach einer Hypnosesitzung einen ausreichenden Zeitpuffer vorhalten muß, da eine Hypnosesitzungauchschon mal länger als geplant dauern kann, 131,16€



Sonstiges

Eventuell notwendige zusätzliche Kriseninterventionen/Notfallbehandlung:
* Ziffer 812: Psychiatrische Notfallbehandlung bei akuter psychischer Dekompenstion, je nach erforderlicher Dauer und Schwierigkeit Regelsatz (67,03€) oder Höchstsatz (102,00€)
* Ziffer 801: Vollständiger Psychiatrischer Befund, Höchstsatz wegen Kompletterhebung, 51,00 €

Längerfristige regelmäßige Begleitung zur psychischen Befundkontrolle:
* Ziffer 806: Psychiatrische Behandlung, 20 Minuten, je nach Schwierigkeitsgrad oder Zeitüberschreitung Regelsatz 33,52 bis Höchstsatz 51,00 €

Weiterhin von mir verwendete Ziffern der Gebührenordnung:
* Ziffer 3, je nach Dauer zwischen 3fachem Satz (nach GoÄ 15-22 Minuten) 26,22€ und Höchstsatz (nach GoÄ ab 23 Minuten) 30,60€



Dr. med. Barbara Gorißen
Fachärztin für Innere Medizin (Qualifikation durch Ärztekammer)
Psychotherapeutin (fachgebunden, tiefenpsychologisch fundiert) (Qualifikation durch Ärztekammer)
Ärztliche Hypnosetherapie (Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Hypnose)
NLP Practitioner (Zertifiziert von NLP Life Training, London)

Hier finden Sie ein kurzes Video von mir (Sie werden auf YouTube weitergeleitet)
 
Mitgliedschaften:
Ärztekammer Rheinhessen

Deutsche Gesellschaft für Hypnose (DGH)

Weitere Informationen finden Sie im Impressum