Alternative bei Sozialangst: Schriftliche Therapieanbahnung


Einer meiner Praxisschwerpunkte sind Menschen mit Sozialangst, die sich z.B. bei Introvertierten, bei Angstpatienten oder Patienten aus dem Autismusspektrum entwickeln kann. Diese Sozialangst entsteht aus der Erfahrung aus dem „Sosein wie man ist“ und der dadurch erlebten Ablehnung und Verurteilung der Umgebung. Diese Sozialangst ist therapierbar. Und mit therapieren meine ich nicht, dass der Betroffene lernen soll, „sich zusammenzureißen“, „sich nicht so anzustellen“, „sich zu verbiegen“. Überhaupt nicht!  

Für Betroffene habe ich darum ein sehr niederschwelliges Therapiekonzept entwickelt, das zunächst einmal nicht voraussetzt, dass ein Telefonat geführt werden oder sofort ein persönlicher Termin ausgemacht werden muß - hiervor zu große Angst zu haben ist ja gerade das Problem bei Sozialangst!
Die Kontaktaufnahme von Menschen mit Sozialangst aller Ausprägungen kann zunächst rein schriftlich und doch unter völliger Beachtung von Datenschutzaspekten und den Erfordernissen der Berufsordnung für Ärzte erfolgen, den vielen Menschen mit Sozialangst ist zunächst überhaupt nur eine schriftliche Kontaktaufnahme möglich. 

Die ersten Gespräche bis zum ausreichenden Vertrauensaufbau können per ausführlichen Mail und/oder Chat erfolgen - ich nutze einen DSGVO-konformen Nachrichten-Dienst, über den Sie bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme mit mir Zugang erhalten. Dort führen wir dann die ersten Gespräche über ausführliche Mails, so lange bis Sie zu einer persönlichen Kontaktaufnahme bereit sind. Selbstverständlich können Sie den Kontakt auch jederzeit vorher beenden. Vielleicht sogar, weil Sie über den Mailweg bereits ausreichend Antworten und Lösungen für Ihre Problemstellungen erhalten haben. 
Vermutlich wird selbst Ihre private Krankenkasse diese Form der niederschwelligen Therapieanbahnung nicht übernehmen (gesetzliche Kassen übernehmen eine Therapie bei mir sowieso nicht, da ich eine reine Privatpraxis führe), da wir in einer Welt leben, in der alles auf persönlichen Kontakt, Gespräche und Telefonate ausgerichtet ist. Die Kosten als Selbstzahler sind aber bei dieser speziellen Therapieanbahnung überschaubar, da ich für einen ausführlichen Mailkontakt nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Ärzte bis 10 Minuten nur die Gebührenziffer 1 „ärztliche Beratung, analog“ (2,3-facher Satz 10,74 €) oder ab 15 Minuten die Gebührenziffer 3 „Ausführliche ärztliche Beratung analog“ (bei 15 Minuten 2,3-facher Satz 20,11€, ab 25 Minuten 3,5facher Satz 30,60 Euro) abrechnen kann. Sie allein entscheiden dann, ob Ihnen das etwas bringt, ob Ihnen das womöglich bereits für Ihre Fragen ausreicht, oder ob Sie sich am Ende doch zu einer persönlichen Therapie bei mir in der Praxis entscheiden wollen.